Raumvermietung: Monika Rufener, Scheideggstr. 20, 8400 Winterthur, 052/ 232 59 69
Allgemeine Mietbestimmungen
Einzelpersonen, Gruppen und Vereine können zu bestimmten Zeiten auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten Räume in unserem Quartierzentrum mieten.
1. Vertrag
- Der Vertrag kann nur von einer volljährigen, handlungsfähigen Person, die auch die Verantwortung für die Veranstaltung übernimmt, abgeschlossen werden.
- Der Mietvertrag muss im Allgemeinen mindestens 10 Tage vor Beginn abgeschlossen sein.
- Muss eine Veranstaltung nach abgeschlossenem Vertrag abgesagt werden, kann dies bis 8 Tage vor Beginn kostenlos geschehen, ansonsten werden 10% der Miete, mindestens aber Fr. 10.- zur Zahlung fällig. Bei Nichterscheinen des Mieters sind 50% der Miete zu bezahlen, mindestens aber Fr. 20.-.
2. Öffentliche Veranstaltung
- Für öffentliche Veranstaltungen ist die Zustimmung des QGM erforderlich.
3. Geschlossene Veranstaltung
- Es ist möglich, Räume für eine geschlossene Veranstaltung zu mieten.
- Der Veranstalter sowie der Zweck der Veranstaltung müssen dem Vermieter bekannt sein. Der Vermieter ist berechtigt, für eine solche Veranstaltung eine Teilnehmerliste zu verlangen.
4. Miete
- Die Höhe der Miete ist in einem Reglement festgelegt. Heizung und Licht sind im Preis inbegriffen.
- Die Mietkosten sind bei der Schlüsselübergabe zu entrichten.
5. Sorgfaltspflicht und Haftung
- Die Mieterschaft ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen sorgfältig zu gebrauchen.
- Die Mieterschaft haftet vollumfänglich für fehlende Gegenstände und alle Schäden, die während der Veranstaltung an Gebäuden, Rasenflächen und Personen entstehen. Schäden sind unverzüglich zu melden.
- Instandstellungsarbeiten und Ersatzanschaffungen werden der Mieterschaft in Rechnung gestellt.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (auch für Mietschäden) wird empfohlen.
- Allfällige Schadenersatzforderungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
6. Schlüssel
- Die Schlüssel werden in der Regel dem Mieter ohne Depotgebühren ausgehändigt.
- Bei Verlust wird vom Mieter ein Betrag von Fr. 60.- pro Schlüssel verlangt.
7. Alkohol
- Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
8. Reinigung
- Die Reinigung umfasst die Grobreinigung der benutzten Räume (auch WC) unmittelbar nach der Veranstaltung.
- Dekorationen (inkl. Reissnägel und Heftklammern) sind abzuräumen, die Abfälle sind im Container zu entsorgen.
- Eine ungenügende Reinigung muss dem Mieter nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.
9. Nachtruhe
- Das Quartierzentrum liegt in einem Wohngebiet. Jeder Benützer ist verpflichtet, Rücksicht gegenüber den Anwohnern zu nehmen. Unnötiger Lärm im und vor dem Lokal ist zu vermeiden. Verstärkeranlagen sollen vernünftig eingestellt werden; die Fenster sind zu schliessen. Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr.
10. Besondere Vereinbarungen
- Das Befahren der Rasenfläche ist untersagt.
- Bei Benützung des Grillplatzes ist das Feuer zu löschen und die Asche liegen zu lassen.
- Der QGM ist berechtigt, jederzeit Kontrollen über die Einhaltung der Vereinbarungen durchzuführen.
- Die Hausordnung gilt als integrierender Bestandteil der Miet- und Benützungsbestimmungen.